März 2005
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Neue Verordnung
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Am 11. März wurde die Verordnung des EVD über Minestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen herausgegeben. Sie tritt per 1. April 2005 in Kraft.
In die neue Verordnung wurden die folgenden sieben Bereiche aufgenommen: Technik, Gastgewerbe, Wirtschaft, Land- und Waldwirtschaft, Gesundheit, Soziales und Erwachsenenbildung, Künste und Gestaltung. Die Stufe der Höheren Fachschulen erfährt damit eine deutliche Erweiterung. Zu den ungefähr 3000 Diplomen der ehemaligen Technikerschulen, gesellen sich ungefähr gleich viele Diplome aus den anderen Bereichen.
Die Verordnung besteht aus einem allgemeinen Teil und einem spezifischen Anhang für jeden Bereich. Hier sind unter anderem die Titel geregelt. Für den Bereich Technik lauten sie wie folgt:
Dipl. Technikerin HF <Fachrichtungszusatz>
Dipl. Techniker HF <Fachrichtungszusatz>
Wichtig für die Ehemaligen: Die bestehenden Diplome behalten ihre Gültigkeit und werden nicht neu ausgestellt. Sie sind gemäss Art. 23 Abs. 4 berechtigt die neuen Titel zu führen. Für unsere Absolventinnen und Absolventen sind dies:
Dipl. Techniker HF Elektronik
Dipl. Techniker HF Informatik
Dipl. Techniker HF Telematik
Dipl. NDS HF Informatik
Dipl. NFS HF WebEngieneering
Detailliertere Informationen vom BBT
Kommentar: Den Entscheid über die Titelfrage haben wir mit Spannung erwartet. Als Technikerschule Uster bedauern wir, dass nicht von der Bezeichnung "Techniker" Abstand genommen wurde. Diese Bezeichnung ist national wie international abwertend und ist eine schlechte Bezeichnung für unsere Absolventinnen und Absolventen mit ihren Engineeringkompetenzen.
Hans Müller, Schulleiter |